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Beschneidung der Lust

Menschenrechte kann man weder erwerben noch gewähren.

Sie sind gegeben und unveräußerlich.

‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ (Grundgesetz Art. 2.2 ). Der Staat ‚ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen‘. Es ist ein Bekenntnis ‚zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt‘. Die hier genannten Grundrechte sind unmittelbar, für alle ‚geltendes Recht‘, wie ‚das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ für alle. (GG Art. 3.3). ‚Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden‘.

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Gastbeitrag

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025