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Menschenrechte gelten für alle

Menschenrechte kann man nicht erwerben und nicht gewähren.
Sie sind gegeben und unveräußerlich.

Für alle Menschen, die hier leben, gilt das Grundgesetz.

Bild: Schneider, portraits-aus-hamburg.de

Die ‚Würde des Menschen ist unantastbar‘. Der Staat ‚ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen‘. Es ist ein Bekenntnis ‚zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt‘. Die hier genannten Grundrechte ’sind unmittelbar geltendes Recht‘, wie ‚das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘. Dabei sind alle Menschen gleichberechtigt.

‚Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden‘.

Von unterschiedlichen Rechten, je nach Aufenthaltsstatus, ist hier nicht die Rede.

Warum kann trotzdem gegen elementare Grundrechte (wie Unversehrtheit) verstoßen werden, und warum sind die reproduktiven Rechte von bestimmten Gruppen von Frauen (z. B. nach der Flucht), eingeschränkt?

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Letzte Aktualisierung: 27.04.2025