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Schwangere schützen

Eine Frau ist ein (!) Mensch.

Der Satz klingt banal. Es beschreibt eine biologische Tatsache. Religiös, politisch, ideologisch oder kommerziell Motivierte sehen es anders. Sie konstruieren (in ihrem Denken) aus einem lebenden System zwei voneinander getrennte Wesen. Für sie gleicht die Frau einem Aquarium und der Embryo einem darin schwimmenden Fisch. Und der kann Dritten gehören.

Hélène Delforge, Quentin Gréban: Mama. Ars edition, München 2019, ISBN 978-3-8458-2992-0

Die Konstruktion einer Zweiheit schränkt das Grundrecht der Unversehrtheit (Art. 2.2 GG) für eine körperlich-psychologische Einheit ein. Denn es gilt für eine körperlich-psychologische Einheit in einem sozialen Kontext. Ein Rechtsstatus für ein „ungeborenes Kind“ wird aus der Behauptung einer Getrenntheit abgeleitet. Andere (Gerichte, medizinische Einrichtungen, Leihmutterfirmen u. a.) sollen über eine Frau verfügen dürfen, und ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung einschränken. So kann ihr untersagt werden, eine Schwangerschaft zu beenden, oder einen (im „Interesse des Kindes“ geforderten) Kaiserschnitt zu verweigern.

Biologisch ist es einfach: In der Einheit eines Menschen wächst Leben, das sich mit der Geburt in zwei Wesenseinheiten trennt, die sich unmittelbar danach wieder zu einer engen Beziehung und Wechselwirkung zusammenschließen (Bonding).

Während der Schwangerschaft gleicht der Fötus einem Organ (wie dem Gehirn), das durch eine (wenige Zellen dünne) Membran begrenzt ist. Mit allen anderen Organen ist er untrennbar im Stoffwechsel verbunden, wird von ihnen durchdrungen und geprägt.

„Die Menschenwürdegarantie gilt erst ab Geburt“ und das „Verlangen der Frau nach einer Beendigung der Schwangerschaft steht unter starkem grundrechtlichem Schutz“. Beides ist (noch) geltendes Recht in Deutschland. Allerdings wurde wegen dieser Aussage die Berufung der Juristin Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesgerichtshof verhindert. (BR 16.07.2025).

Die Bedeutung der Schwangerschaft

Die Entwicklung wachsenden Lebens wird von allen Körperfunktionen und deren Wechselwirkungen mit der Umwelt geprägt. Schädigende Einwirkungen wirken sich in dieser verletzlichen Lebensphase möglicherweise lebenslang aus (Allegra 2021, Faa 2014). Belastungen und Stress können beim Fötus zu kurz- und langfristigen neurologischen Entwicklungsverzögerungen führen oder die Anfälligkeit für psychische Störungen in der späteren Kindheit erhöhen. (Buss 2012)

Deshalb hat der Schutz der schwangeren Frau einen besonders hohen Stellenwert.

Ein ruhiges Zusammenwirken aller Körperbestandteile (Jäger 2021, Lyons 2025) ist die Grundlage für komplexe Schwingungen, Rhythmen, Modulation und Klangfarben, die für Leben typisch sind. Statt der Betrachtung einzelner Reiz-Reaktionsmuster ist es daher wichtig, die Gesamtheit einer Schwingungseinheit und die Dynamik ihrer komplexen Wirkbezüge zu betrachten. Denn aus „einer endlichen Anzahl einzelner Elemente entstehen nahezu unendliche Kombinationen.“ (Buzsáki, Neuobiologe, 2025)

Feten durchlaufen gegen Ende der Schwangerschaft eine besonders sensible Phase der neuronalen, genitalen und immunologischen Entwicklung. Schädigungen in diesem Zeitraum beeinflussen u. v. a. die genetische Ausprägung von Erbanlagen (EpigenetikSelfish Brain u. v. a.).

Umweltgifte, Medikamente und deren Zusatzstoffe beeinflussen die Immunfunktion der Schwangeren und verschlechtern die Voraussetzungen für eine spätere ungestörte Immunentwicklung nach der Geburt. Die Funktionsdynamiken fetaler Zellorganellen sind unreif.

Ob und wie externe Einflüsse stören können, zählt meist zum „unbekannten Nichtwissen“. Besonders wenn sie auf Funktionszusammenhänge im Zellkern und in den Mitochondrien wirken.

Oft ist bei Interventionen in hochkomplexe Zusammenhänge der Nutzen fraglich, die möglichen Schäden und Wechselwirkungen bisher nicht untersucht und ggf. langwirkend.

Daher gilt seit über 2000 Jahren das Vorsorgeprinzip als Grundsatz des medizinischen Handelns:
„Zuerst nicht schaden!“

Vollständige Artikel:

Letzte Aktualisierung: 03.11.2025