Schwangere schützen
Eine Frau ist ein (!) Mensch.
Die biologische Tatsache klingt banal. Aber religiös, politisch, ideologisch oder kommerziell Motivierte sehen es anders: Sie konstruieren aus einem lebenden System zwei voneinander getrennte Wesen. Für sie gleicht die Frau einem Aquarium und der Embryo einem darin schwimmenden Fisch. Und der kann anderen gehören.

Die Konstruktion einer Zweiheit schränkt das Grundrecht der Unversehrtheit (Art. 2.2 GG) für eine Frau ein. Denn Grundrechte gelten für Menschen als körperlich-psychologische Einheit in einem sozialen Kontext. Aus der Behauptung einer Getrenntheit wird ein Rechtsstatus für einen Teil der Frau abgeleitet: das „ungeborene Kind“. Gerichte, medizinische Einrichtungen, Leihmutterfirmen u. a. maßen sich dann an, in dessen Namen zu sprechen. Sie schränken das Recht auf Selbstbestimmung der Frau ein. Sie untersagen ihr (im „Interesse des Kindes“), eine Schwangerschaft zu beenden oder einen Kaiserschnitt zu verweigern.
Sie konstruieren aus einem lebenden System zwei voneinander getrennte Wesen. Für sie gleicht die Frau einem Aquarium und der Embryo einem darin schwimmenden Fisch. Und der kann anderen gehören.
Der juristische oder religiöse Streit um die Rechte einer schwangeren Frau ist groß. Biologisch ist es sehr einfach: In der Einheit eines Menschen wächst Leben, das sich mit der Geburt in zwei Wesenseinheiten trennt, die sich unmittelbar danach wieder zu einer engen Beziehung und Wechselwirkung zusammenschließen (Bonding).
Während der Schwangerschaft gleicht der Fötus einem Organ (wie dem Gehirn), das durch eine (wenige Zellen dünne) Membran begrenzt wird. Mit allen anderen Organen ist es untrennbar im Stoffwechsel verbunden, wird von ihnen durchdrungen und geprägt.
In Deutschland ist geltendes Recht: „Die Menschenwürdegarantie gilt erst ab Geburt“ und das „Verlangen der Frau nach einer Beendigung der Schwangerschaft steht unter starkem grundrechtlichem Schutz“. Allerdings wurde wegen dieser Aussagen die Berufung der Juristin Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesgerichtshof verhindert. (BR 16.07.2025).
Die Bedeutung der Schwangerschaft
Die Entwicklung wachsenden Lebens wird von allen Körperfunktionen, deren Wechselwirkungen und der Umwelt geprägt. Schädigende Einwirkungen können sich in dieser verletzlichen Lebensphase lebenslang auswirken (Allegra 2021, Faa 2014). Stress kann beim Fötus zu kurz- und langfristigen neurologischen Entwicklungsverzögerungen führen oder die Anfälligkeit für psychische Störungen in der späteren Kindheit erhöhen. (Buss 2012)
Der Schutz schwangerer Frauen hat daher einen besonders hohen Stellenwert.
Das ruhige Zusammenwirken aller Körperfunktionen einer Frau (Jäger 2021, Lyons 2025) ist die Grundlage für das Entstehen ungestörter, komplexer Schwingungen, Rhythmen, Modulation und Klangfarben, die für Leben typisch sind. Denn aus „einer endlichen Anzahl einzelner Elemente entstehen unendliche Kombinationen.“ (Buzsáki, Neuobiologe, 2025)
Die Feten durchlaufen gegen Ende der Schwangerschaft eine sehr sensible Phase der neuronalen, genitalen und immunologischen Entwicklung. Schädigungen in diesem Zeitraum beeinflussen u. v. a. die genetische Ausprägung von Erbanlagen (Epigenetik, Selfish Brain u. v. a.).
Umweltgifte, Medikamente und deren Zusatzstoffe verändern die Immunfunktion der Schwangeren. Sie verschlechtern die Chancen für die Immunentwicklung nach der Geburt.
Ob und wie externe Einflüsse stören, zählt meist zum „unbekannten Nichtwissen“. Besonders wenn sie auf Funktionszusammenhänge im Zellkern und in den Mitochondrien wirken.
Bei medizinischen Interventionen in hochkomplexe Zusammenhänge ist der Nutzen oft fraglich, die möglichen Schäden und Wechselwirkungen bisher nicht untersucht und sie sind ggf. langwirkend.
Daher gilt (besonders während der Schwangerschaft) der Grundsatz medizinischen Handelns:
„Zuerst nicht schaden!“
Aus dem Vorsorgeprinzip leitet sich z. B. der Rat ab, dass Schwangere keinen Alkohol trinken sollten. Selbstverständlich kann nicht bewiesen werden, dass „ein Gläschen“ wirklich einen konkreten Schaden anrichtet. Wenn aber die Grenze zwischen Schadensrisiko und Schadenfreiheit nicht exakt bestimmt werden kann, ist es klug, auf alles zu verzichten, was nicht notwendig ist. Das gilt ebenso für andere Drogen oder für überflüssige Pharmaprodukte.
Im Markt der Gesundheitsdienstleistungen lassen sich die Anbieter neuer Produkte meist von der Umkehr des Vorsorgeprinzips leiten:
Sie handeln, „wenn es nutzen könnte“ und „wenn Schäden bisher nur selten beobachtet wurden“. Diese Verdrehung der Ethik führt oft zu langwirkenden Störungen oder auch zu Katastrophen.
…
