Zurück zum Bundes-Seuchen Gesetz?
Unbegrenzte Erächtigung?
Das neue Infektionsschutzgesetz stellt die Gesetzesbindung
von Regierung und Verwalung
weitgehend zur Disposition. FAZ 26.03.2020
Die aktuelle Corona-Krise liefert den Anlass für eine einschneidende Veränderung des Infektions-Schutzgesetzes. Ich war am Prozess der Novellierung des Bundesseuchengesetzes aktiv. Und fürchte einen deutlichen Rückschritt zu längst überwunden geglaubten Fehlern der Seuchenkontrolle.
Bekämpfung der Infektionserreger noch ohne Gesetz
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Bakterien entdeckt. Man hielt sie zunächst für harmlose Bestandteile des Lebens. Bei Krankheiten, die sich epidemisch verbreiteten, wie die Cholera, war der bakterielle Ursprung lange umstritten. Sozial-Hygieniker glaubten diese Seuchen durch gesundheitsförderliche gesellschaftliche Entwicklungen beherrschen zu können:
- Für saubere Wohnverhältnisse und ausreichende Ernährung sorgen,
- Böden rein halten, und
- Trink- und Abwasser trennen.
Gegen Ende des 19. Jahrhundert setzte sich im Rahmen der Kolonialpolitik der Gedanke der Kriegsmedizin durch: Einen feindlichen Erreger erkennen, nachweisen, ihn isolieren, abwehren, bekämpfen und vernichten.
„Kochs Triumph war danach nicht allein seiner wissenschaftlichen Überlegenheit zuzuschreiben, sondern der Übereinstimmung seines Konzepts mit den politischen Vorgaben der Reichsgründung.“ Hansen: Geschichte der DTG
Das Reichs-Seuchengesetz
Der gesetzliche Rahmen für die kriegerische Sicht der Seuchenbekämpfung wurde am 30. Juni 1900 mit dem „Gesetz zum Schutz vor Epidemien“ erlassen.
Die Bestimmungen diese Reichsseuchengesetzes 1900 regelten den Umgang mit Erkrankungen tropischer Regionen: Lepra, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest und Pocken. Im Vordergrund der Maßnahmen standen: Meldung, Kontrolle und konsequentes Intervenieren.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
Nach dem zweiten Weltkrieg folgte in der BRD dem Reichsseuchengesetz zunächst das
Der Leitgedanke dieses Gesetzes war die Kontrolle von Prostituierten und Personen mit ungewünschtem („gesundheitsgefährlichem“) Sexualverhalten. Im Vordergrund der Regelungen standen Pflicht-Untersuchungen, Identifizierung von Infizierten, Erreger-Nachweis, Zwangsmaßnahmen zur Isolierung zu verpflichtender Behandlung.
Das Bundesseuchengesetz
1961 wurde das Reichsseuchengesetz abgelöst durch das
- „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz, BSeuchG) 18.07.1961, nov. 18.12.1979
Auch hier wurde die Infektions-Kontrolle betont. Förderung individueller Vorbeugung oder gesellschaftlicher Veränderungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes wurden nicht berücksichtigt.
Beide Gesetze waren Ende der 1989-iger Jahre nicht mehr zeitgemäß:
- Die Weltgesundheitsorganisation forderte 1986 Maßnahmen der „Verhaltens-“ und der „Verhältnis“-Prävention (Ottawa-Charta), und
- im Rahmen der HIV/AIDS-Epidemie entstand eine sehr aktive Präventions-Bewegung, die sich gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung von Infizierten zur Wahr setzte, und das klassische Zwangs-Instrumentarium der Infektionskontrolle leidenschaftlich und erfolgreich ablehnte. (Deutsche AIDS-Hilfe)
Der lange Weg zum Infektionsschutzgesetz
1992 wurden schließlich Arbeitsgruppen des Bundes- und der Ländergesundheitsministerien eingerichtet, die Vorschläge für eine Novellierung des BSeuchG und des GeschlechstskrG. Die AG 5 (GeschlechtskrG) wurde von mir geleitet.
Es bestand in diesen Arbeitsgruppen rasch Einigkeit, dass der Gedanke der klassischen Seuchenbekämpfung weniger stark betont werden, und dafür Präventionsmaßnahmen einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten sollten. Das GeschlechtskrG sollte abgeschafft und in eine neues, modernes auf Vorbeugung orientiertes „Bundes-Infektionsschutzgesetz“ integriert werden.
- Thesenpapier AG 5 (Novellierung des GeschlechtskrG, März 1993)
- Thesenpapier AG 5 (Novellierung des GeschlechtskrG, Juni 1993)
Die sehr weitgehenden Vorschläge dieser Arbeitsgruppen hinsichtlich der Verhaltens- und (sehr zaghaft) auch zu Verhältnis-Prävention, und auch zu subsidiärer Gesundheitsvorsorge als staatliche Aufgabe, konnten sich nur in beschränktem Maß durchsetzen.
Das heute gültige Infektionsschutzgesetz wurde am 10.01.2001 verabschiedet
Droht jetzt ein Gesundheits-Kontrollgesetz?
Anlässlich der Corona-Krise plant das BMG jetzt eine radikale Novellierung, die u.a. eine Ausweitung von Kontrollmaßnahmen erleichtern, Persönlichkeitsrechte beschränken und die Bestimmungen zur Zulassung pharmazeutischer Produkte erleichtern soll:
- Der Freitag 26.03.2020: www.freitag.de/autoren/salz/grundrechtsfragen-und-infektionsschutzgesetz
- FAZ 26.03.2020: Unbegrenzte Erächtigung?
- Süddeutsche Zeitung 25.03.2020: Vollmacht für den starken Mann?
Der Prozess zur Novellierung des BSeuchG zum IfSG zog sich über zehn Jahre hin. Jetzt sollen ähnlich weitgehende Veränderungen innerhalb weniger Wochen als Notverordnungen verabschiedet werden?
Ohne grundsätzliche gesellschaftliche Diskussion? Warum gerade jetzt? Weil alle, wie gelähmt, auf die täglichen Todes-Meldungen starren?

Influenza Wochenbericht des RKI:
https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2019_2020/2020-12.pdf