26. August 2024

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Infektion? Vergiftung? Kommerz?

In Südostasien sterben Menschen selten an einer Hirnentzündung bei gleichzeitigem Leberversagen. Betroffen sind meist kleine Kinder auf dem Land. Ein Virus, das dieses Krankheitsbild auslösen kann, die sogenannte Japan-Enzephalitis, kommt in Haustieren vor.

Die Überträgermücke fliegt nachts etwa 200 m weit, von einem Schwein oder einer Gans auf einen Menschen, der direkt neben über einem Stall schläft. Ohne Moskitonetz natürlich.

Das gleiche Krankheitsbild tritt auch auf, wenn die Kinder bohnenartige Früchte einer Pflanze essen, die in der Umgebung der Bauernhöfe wachsen. (Günter, FTR 2009)

Günther M, Jäger H: Hepato-Myo-Enzephalopathie-Syndrom, FTR 2009, 2:81-83, Download (pdf)

Die durch das Pflanzengift Erkrankten wurden in den öffentlichen Statistiken der Virus-Enzephalitis zugerechnet. Daraus ergab sich eine Krankheitslast, die die Entwicklung eines Impfstoffes rechtfertigte. Die Herstellung eines relativ nebenwirkungsarmen Impfstoffes erwies aber als kostspielig.

Deshalb lohnte es nur, ihn an touristisch oder beruflich Reisende in die betroffenen Länder zu vermarkten. Die aber hatten kein Risiko, da sie entweder in klimatisierten Räumen schliefen oder unter einem Moskitonetz.

Natürlich nehmen sie auch kein Cassia-Gift zu sich.

Deshalb musste das Risiko für Japan-Enzephalitis in der Vermarktung erst erzeugt werden. Und das reale Risiko für andere Mücken übertragen Erkrankungen wurde in den Hintergrund verdrängt. Jedenfalls so lange, wie es einen Impfstoff gegen Dengue u. a. bislang nicht gibt.

Inzwischen wird der Impfstoff in allen Industrieländern vermarktet. Pharmaindustrie, Praxen, Apotheken und Hersteller verdienen an dem (irrigen) Glauben der Geimpften, „sie seien maximal geschützt“. In Deutschland erstatten die Krankenkassen die Kosten aus Gründen des Marketings. Dass der Nutzen dieses Geschäftsmodells höher ist, als die Risiken (seltener Nebenwirkungen) ist dabei belanglos.

Alle Beteiligten sind zufrieden.

Auch die Reisenden.

Denn sie glauben, sie seien geschützt, und könnten den Urlaub ‚bedenkenlos‘ genießen.

Letzte Aktualisierung: 30.08.2024