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17. Mai 2025

Frauen & Migration

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Bild: Schneider, portraits-aus-hamburg.de

Inhalt

Für alle Menschen
gelten gleiche Rechte

Die ‚Würde des Menschen ist unantastbar‘ (Grundgesetz Art. 2.2). Der Staat ‚ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen‘. Es bekennt sich zu den ‚unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt‘. Grundrechte (wie Unversehrtheit, Art. 2.2) ’sind unmittelbar geltendes Recht für alle‘ (Art. 3.3).

‚Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden‘.

Von unterschiedlichen Rechten je nach Aufenthaltsstatus oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe ist hier nicht die Rede. In der Realität ist der Zugang zu medizinischer Versorgung im Bereich der reproduktiven Gesundheit für bestimmte Personen eingeschränkt. Besonders bei der Versorgung nach FGM, dem Zugang zu Verhütungsmitteln und der Unterbrechung der Schwangerschaft.

Und darüber hinaus gilt der Art. 2 des GG in Deutschland (Unversehrtheit) keinesfalls für alle Kinder.

Trauma und Flucht

Viele Frauen werden zwangsverheiratet, vergewaltigt, unterdrückt, verletzt und ausgebeutet. Sie fliehen vor Krieg, Hoffnungslosigkeit und sozialer Not. Ihnen Vertrautes und Verbundenes lassen sie zurück. Nach gelungener Flucht sehnen sich dann nach Sicherheit und Stabilität. Und erleben oft Beziehungslosigkeit, Unverständnis, Fremdheit und Isolation.

Glück nach der Flucht
Glück nach der Flucht. Bild: Schneider, portraits-aus-hamburg.de

Viele Migrantinnen stehen unter Dauer-Stress, der sich körperlich auswirkt. Ein relativ gesunder Eindruck bei Routine-Untersuchungen kann täuschen.

Denn psychisches Leid wird oft nicht erkannt. Viele Migrantinnen können ihre innere Not nicht zeigen. Sie ziehen sich in einen Schutz-Kokon zurück. Sie trauen sich nicht, enge Räume zu verlassen, die sie mehr einsperren, als schützen. Ihnen fehlen Kenntnisse, das für sie Unsagbare in Worte zu übersetzen, die in einer anderen Kultur verstanden werden.

Medizinische Beratungen werden oft im Zusammenhang von Kinderwunsch, Kontrazeption, Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett aufgesucht.

Von der Reproduktion unabhängige somatische Krankheitssymptome werden häufig nicht vorgebracht. Fehlende oder ungenügende Behandlungen verschlechtern aber die bestehenden Probleme weiter und führen zu chronischem Leiden. Zum Beispiel zu medikamentösem Missbrauch (Psychopharmaka-Abhängigkeit, Antibiotika-Resistenz u. v. a.).

Besonders wichtig für die Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund ist die Qualität kultursensibler Kommunikation. Sie vermittelt Sicherheit und Vertrauen. Und verhindert Retraumatisierung.

Messbare Befunde gleichen meist den Krankheitsbildern, die auch bei deutschen Frauen auftreten können: z. B. bei Blutarmut. Unterschiedlich sind aber die psychologischen, kulturellen und sozialen Ursachen, die an der Entstehung von Blutarmut beteiligt waren. Deshalb ist ein vertrauensvoller Erstkontakt besonders wichtig. Zum Beispiel bei einer Hebammen-Begleitung. Fachärztliche Interventionen sind erst im Fall gravierender Störungen erforderlich.

Bei der Erkennung körperlicher Störungen, muss die medizinische Qualität von Diagnostik, Beratung und ggf. Behandlung eingebettet sein in eine störungsfreie, nonverbale Kommunikation, die (nicht nur auf Fachwissen, sondern auch) auf einer menschlichen Kompetenz beruht.

Die wesentlichen Zusammenhänge des Lebens der Frau, die sich auf ein im Vordergrund stehendes Problem auswirken könnten, zeigen sich erst im Rahmen einer vertrauensvollen, empathischen Beziehung.

Dagegen können Missverständnisse gut-gemeinter Interventionen psychisch-körperliche Situationen verschlimmern.

Kommunizieren ist immer möglich


Tradition und Moderne. Bild: www.portraits-aus-hamburg.de

Kontaktaufnahme, Empathie, Beziehung, Verbindung, Verstehen und Vertrauen erfordern keine Sprachkenntnisse.

Unter biologischen Gesichtspunkten gleichen sich alle Menschen. Die körperlichen Unterschiede sind gering. Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett oder Krankheiten verlaufen bei Menschen nach gleichen Prinzipien.

Patientinnen anderer Kulturen können deshalb auch dann kompetent betreut werden, wenn Sprachkenntnisse fehlen.

Weit über neunzig Prozent des Informationsaustausches jeder direkten Kommunikation wird nonverbal vermittelt: unter vielem anderen durch Körperhaltung, Gestik, Mimik, kommunizierende Hände, Berührung und schließlich auch durch die Melodie, den Rhythmus und den Tonfall der Sprache.

Wichtig ist die Wahrnehmung kultureller Unterschiede. Es reicht nicht aus, sich über kulturell erworbene Sprachen (oder eine Übersetzer-App) verständigen zu können. Bedeutsamer sind

  • die Art des empathischen Erstkontaktes (der unbewusst gespiegelt und eingeprägt wird) und
  • der, sich auf langsam und ruhig stabilisierende, Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung.

Emotional sprechen Menschen eindeutig: Gestenreich, Körper-bewegt und klarer Mimik und Stimmklang. Ganz im Gegensatz zu Worten und Begriffen, die oft Quellen von Missverständnissen sind.

Eine fruchtbare Kommunikation beruht auf einer aufmerksamen, wohlmeinenden, respektvollen, interessierten Grundhaltung: Auf einer Einstellung zu einem Gegenüber, die Sicherheit und Verbundenheit vermittelt.

Mehr: Interkulturelle Kommunikation (de Gruyter, 2020)

Reproduktive Rechte

Der Begriff reproduktiven Rechte betont die Grundrechte von Frauen und Männern im Zusammenhang mit Sexualität. Der genauere englische Begriff ist Sexual Health. Diese Rechte sind für Frauen nach der Flucht in Deutschland eingeschränkt. Der Zugang zu kultursensibler Sexualberatung ist schwierig. Erstattet werden in der Regel nur eine kleine Auswahl standardisierter Empfängnisverhütung, die direkt angewendet werden (Spirale, Langzeit-Hormone …) nicht jedoch Methoden, die Frauen mehr Kontrolle erlauben (Kondome, Diaphragmen …). Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist schwierig. Die medizinische Versorgung bei Genitalverstümmelung oft qualitativ unzureichend, und die Zahl der Kaiserschnitte unnötig hoch.

In anderen Ländern ist es noch schlimmer:

Die „Global Gag Rule“ verbietet Organisationen, die von den USA Unterstützung im Bereich der globalen Gesundheit erhalten, legale Abtreibungsdienste anzubieten. Sie erlaubt den Zugang zu Abtreibungen nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder wenn das Leben einer Frau in Gefahr ist.

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She decides, eine wirksame Reaktion auf die Global Gag Rule: https://www.shedecides.com/

Erlassen wurde die Global Gag Rule 1984, dann wieder abgeschafft, wieder eingeführt, und wieder aufgehoben. (Guardian 2021). Seit 2025 bedroht der neue Präsident schon wieder die Reproduktiven Rechte von Frauen. (Time 2025, CRR 2024, History 2024)

Bereits zu Beginn seiner Amtsübernahme hat Trump am 24.01.2025 die Global Gag Rule wieder in Kraft gesetzt.

Seine Entscheidung wird sich weltweit auswirken:

Frauen wird der Zugang zu allen Formen von Empfängnisverhütung erschwert. Und die Durchführung unsicherer Schwangerschaftsunterbrechungen wird die Sterblichkeit erhöhen.

Genitale (und psychische) Verletzungen

In Deutschland fehlen weiterhin Beratungsangebote für Migrantinnen, die genitale Traumatisierungen, Gewalt und Verstümmelungen erleiden. (Fritschen 2020) Die Rechts-Situation ist bzgl. des Rechtes auf Unversehrtheit nach § 2.2. GG nicht eindeutig.

Der vom BMFSJ am 05.02.2021 vorgestellte ‚Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung‚ stellt daher nur eine symbolische Verbesserung dar.

Genitalverstümmelungen sind in Deutschland nicht meldepflichtig.

Es ist unbekannt, wie viele Frauen in Deutschland von genitalen Verstümmelungen (FGM) betroffen sind. Nach einer Untersuchung sollen in Deutschland knapp 50.000 Frauen leben, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.“ (BMFSFJ 2017). Durch die Zuwanderung sei die Zahl der Mädchen und Frauen aus Ländern, in denen Genitalverstümmelung weitverbreitet ist, von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen in Deutschland habe sich seit 2014 um rund 30 Prozent erhöht.

In England müssen Behandlungen, die auf einen Straftatbestand zurückgeführt werden, gemeldet werden. Dazu zählt FGM. Etwa 60.000 Frauen seien davon betroffen. Zwischen 2017 und 2018 seien 5.000 neue Fälle registriert worden. Mindestens 83 % FGM seien vor der Einreise erfolgt. Wie viele Mädchen in England verstümmelt werden, wisse man nicht. (Creighton 2019)

Möglichkeiten operativer Rekonstruktion 

Selbstbewusst
Selbstbewusstes Mädchen in Tansania 1981 (Bild: Jäger)

Frauen, die genital verletzt wurden, fällt es schwer, sich gegenüber Ärzt:innen zu offenbaren. Hebammen gelingt in einer liebevollen Beziehung oft ein besserer Zugang.

Gegenüber Ärzt:innen können traumatisierte Frauen ihre Sorgen häufig nicht thematisieren, besonders wenn diesen nicht nur Kultur-Sensibilität und Sprachkenntnisse fehlen, sondern oft auch Interesse, Empathie, Zeit und manchmal auch anatomische Kenntnisse.

Im Prinzip kann bei jeder Frau, die genitale Verletzungen erfahren hat, unabhängig vom Schweregrad der Verletzung, ein Eingriff durchgeführt werden, der ihre Lebenssituation deutlich erleichtert:

Eröffnung der Scheide (Defibulation)

Für alle Frauen, die an den Folgen von Vernarbungen oder an einem Teilverschluss der Scheide leiden, besteht die Möglichkeit zur einfachen Eröffnung der Scheide (Defibulation). Dieser relativ kleine Eingriff kann bei entsprechender Weiterbildung in jedem Kreiskrankenhaus durchgeführt werden.

Nach der vergleichsweise einfachen Korrektur hat die Patientin deutlich weniger Beschwerden. Sie kann ohne Hindernis Harn lassen, hat keine (oder weniger) Schmerzen beim Sex, kann schwanger werden und normal (durch die Scheide) gebären. Ergänzend hat sich die Anwendung von breitflächigen Lasern zur günstigen Beeinflussung von Narbengewebe bewährt.

Einfache Eingriffe dieser Art sollten allen Frauen bei vernarbtem oder verletztem Genitale in Deutschland in erreichbarer Nähe angeboten werden.

Das Erleben von Sexualität ist nach einfachen Eingriffen gegenüber unverletzten Frauen zwar weiterhin beeinträchtigt, da das Klitorisgewebe von Narbengewebe verdeckt bleibt.

Vermeidung von Retraumatisierungen

Bei mangelhafter Versorgungsqualität können von FGM betroffene Frauen durch das Medizinsystem zusätzlich traumatisiert werden. Durch

  • psychische Retraumatisierung:
    • Kultur-unsensible Kommunikation, mangelnde sexual-therapeutische Kompetenz
    • Frauenfeindliches, empathieloses, grobes oder rassistisches Verhalten
  • nicht sachgerechte Eingriffe:
    • Entfernung des Narbengewebes oberhalb der Klitoris bei unsachgemäß durch geführten Defibulationseeingriffen: Klitorisgewebe wird weiter grob verletzt, und die Chancen für eine plastische Klitorisrekonstruktion werden verschlechtert.
    • Eingriffe in der Scheide (sogenannte „Hymen-Rekonstruktionen“)
    • Verletzungen des Damms durch große Schnitte (sogenannter „Schuchard-Schnitt)
    • Kaiserschnitte (die weder aus mütterlicher noch kindlicher Indikation notwendig sind)

Klitorisrekonstruktion

Im Prinzip kann bei jeder Frau, die genitale Verletzungen erfahren hat, unabhängig vom Schweregrad, ein Rekonstruktions-Eingriff der Klitoris durchgeführt werden. Falls die Frauen das wünschen sollten. Bei traditionellen Verstümmelungen (FGM) oder bei Vergewaltigungs-Verletzungen als Kriegsfolge wird das Organ der Klitoris zwar oft beschädigt, aber es wurde nicht entfernt. Sofern die Frau die Aggression überlebt hat, denn andernfalls wäre sie verblutet. Folglich verfügt jede lebende Frau nach FGM weiterhin über ein Klitoris-Organ, dessen Funktion durch einen operativen Eingriff deutlich verbessert werden kann.

Es ist deshalb notwendig, dass in jeder Region wohnortnah sachgerechte, kultur-kompetente Beratungen zu rekonstruktiven Möglichkeiten nach Klitoris-Verletzungen angeboten werden. Dabei müssten über die Vor- und Nachteile der verschiedenen angebotenen Methoden in spezialisierten Kliniken informiert werden. Zur Aufklärung gehören auch

  • Hinweise auf die bisher mangelnde Standardisierung des medizinischen Vorgehens in Deutschland
  • sehr begrenzte Studienlage zu den späteren Auswirkungen auf Sexualität und Wohlbefinden
  • Operationsrisiken.

Wenn eine plastische Rekonstruktion nach Klitoris-Verletzung in Erwägung gezogen wird, kann mit der Patientin auch über die kosmetische Möglichkeit (und die Risiken) einer zusätzlichen Vulva-Rekonstruktion gesprochen werden. Dadurch wird der Eingriff erheblich erweitert. Dies sollte möglichst in einer Praxis oder Institution erfolgen, die den (plastischen) Eingriff nicht selbst anbietet (z. B. im Rahmen einer spezialisierten (gynäkologischen oder urologischen) klinischen Ambulanz. Damit würde die Wahlfreiheit der Patientin gestärkt, mögliche medizinische Leistungen bei einem bestimmten Anbieter für sich auszuwählen oder nicht.   

Die ersten Techniken der Klitoris-Rekonstruktion wurden von Dr. Foldès in Paris (s. u.) eingeführt. Seine relative einfache Methode ist standardisiert und kann (nach einem Training in plastischer Chirurgie), auch in Ländern mit eingeschränkten Medizin-Niveaus durchgeführt werden. In diesen Ländern sind auch genitale Fisteln nach Geburtsverletzungen häufig. Dr. Denis Mukwede (Friedensnobelpreisträger 2018) operiert nach technisch relativ einfachen Methoden. (Beispiele: Addis Ababa Fistula Hospital, BBC zu Burkina Faso)

Im Desert Flower Center (DFC Berlin) erfolgen Klitoris-Rekonstruktionen nach einer modifizierten Operationsmethode mit Rekonstruktion der Klitorisvorhaut (Lehrbuch 2020). Zusätzlich werden operative Weiterbildungen angeboten. (Masterclass 2025)

Dr. O’Dey (früher Aachen, jetzt Heidelberg) bietet regelhaft aufwendigere kosmetische Rekonstruktionseingriffe an.

Eine in Europa herausragende Erfahrung und Publikationsdichte hat die aus Somalia stammende Dr. Jasmine Abdulcadir an Universitätskrankenhaus Genf (Ted 2018, Mutilations génitales féminines, Caring for Women with FGM, Defibulation: a visual reference and learning tool).

FGM und Asylträge

Nach der Asylaufnahmerichtlinie gelten Opfer genitaler Verstümmelungen oder Traumatisierungen als besonders schutzbedürftig. Der Staat ist auf der Basis des Grundgesetzes verpflichtet, Menschen, die in Deutschland leben, eine angemessene Basisgesundheitsversorgung zu garantieren und sie vor Verstümmelung zu schützen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwingt Frauen, die von genitalen Traumatisierungen betroffen sind und die in Deutschland Asyl beantragen, zu rechtsmedizinischen Untersuchungen. Es solle geklärt werden, ob bei diesen Frauen eine Genitalverstümmelung (FGM) vorliege, und wenn ja, welcher Grad.

Sie werden zu Frauenärzt:innen (oder in Bayern zu Rechtsmediziner:innen) geschickt, die gegen eine Gebühr ein „Gutachten“ für das BAMF erstellen sollen. Eine sachgerechte Beratung, wie diese Verletzungen versorgt und korrigiert werden könnten, erfolgt dabei (in der Regel) nicht.

In einer Veröffentlichung über 153 genitale Untersuchungen wurde behauptet, dass eine genitale Befunderhebung „möglicherweise“ zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelungen in der Heimat beitragen könne, wenn „unverstümmelten Mädchen genau aufgrund dessen Asyl gewährt würde“ (Zinka 2018).

Dieses Argument rechtfertigt die Untersuchungen nicht. Denn zur Beurteilung, ob ein Asylgrund vorliegt oder nicht, hilft Stadien-Einteilung von Genitalbefunden (FGM 0-IV) nicht weiter:

  • Frauen, bei denen keine Vernarbungen sichtbar sind, können massive (insb. psychische) Traumatisierungen erlebt haben (Vergewaltigung, Missbrauch, Ritzungen).
  • Oder es kann ihnen eine Verstümmelung drohen (oder eine Vergewaltigung oder eine Zwangsverheiratung).
  • Und Frauen, bei denen eine genitale Verletzung stattgefunden hat, sind ggf. gefährdet, nochmals verstümmelt zu werden.

Wenn Ärzt:innen nicht zu kultursensibel-sexualkundlichen und gynäkologisch-fachlichen Beratungen in der Lage sind, werden die Frauen durch Zwangsuntersuchungen zur „Feststellung einer Genitalverstümmelung“ retraumatisiert.

Die für die betroffenen Frauen belastenden „rechtsmedizinische Untersuchungen“ sind sinnlos und sollten unterlassen werden. Stattdessen sollten die Frauen auf sachkundige und Kultur-kompetente Beratungsstellen, Hebammen und Praxen verwiesen werden.

Weitere Artikel

Literatur

Medizinische Aspekte

  • Abdulcadir: Sexual Anatomy and Function in Women With and Without Genital Mutilation: A Cross-Sectional Study, JSM 2016;13:226e237 – Obstetric care of women with female genital mutilation attending a specialized clinic in a tertiary center. Int J Gyn Obs 2016:174-178
  • Akinbiyi T et al: FGM Reconstruction for Plastic surgeons – a call to arms. Plastic and Reconstructive Surgery – Global Open, 2018 6(11)e1945
  • AWMF: Rekonstr. & ästhet Chirurgie des weiblichen Genitales (Nr. 009-019, 07/2022): https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/009-019
  • Berg: RC et al: The effectiveness of surgical interventions for women with FGM/C: a systematic review. BJOG 29.07.2017
  • BMFSJ-Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. 14.01.2017
  • Creighton S: Tackling female genital mutilation in the UK. Current response is disproportionate and should be reconsidered. BMJ 2019;364:l15
  • Earp Clinical, Ethical, and Legal Considerations Raised by Self-Reported Genital Mutilation Following Voluntary Cosmetic Labiaplasty. Arch . Sex Behaviour, Dez 2024, 54(1):399-415. Download free:
  • Foldès P: Reconstructive Surgery of the Clitoris after Ritual Excision, J Sexual Med 2006 3(6):1091-94 – Chirurgie réparatrice de l’excision et des mutilations génitales féminines. Doin (Wolters Kluwer France) 2013. (Reconstructive surgery after FGM). Reconstructive surgery after female genital mutilation: a prospective cohort study. Lancet 2012, 380(9837):134-141
  • Gültekin IB: Surgical reconstruction in female genital mutilation. Turk J Urol 2016; 42(2): 111-4
  • O’Dey DM (2017) Complex reconstruction of the vulva following female genital mutilation/cutting. Der Urologe 56(10):1298-1301. eBook 2018 / 2019 Hardcover: Vulvar Reconstruction following Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) and other Acquired Deformities. Springer Verlag (inkl. Video)Die anatomische Rekonstruktion der Vulva nach weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) und anderen erworbenen Defekten, Springer 2024
  • PRB (prb.org/search/FGM): www.prb.org/wp-content/uploads/2017/02/FGMC_Poster_2017-1-1.pdf
  • Shahvisi A: Why UK doctors should be troubled by female genital mutilation legislation, Clinical Ethics 2017, 12(2)102-108, pdf
  • Shahvisi A et al.: The law and ethics of female genital cutting. 28.04.2018, in FGCS Creighton (Hrsg), Cambridge Univ. Press 2019 (Download: Academia)
  • Sigurjonsson H et al: Addressing Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) in the Era of Clitoral Reconstruction: Plastic Surgery. Current Sexual Health 2018, 10(2):50–56
  • Sundby J (ed) (11 Artikel 2013): FGM, Cutting, or Circumcision? Obs & Gyn Int 2013
  • von Fritschen U et al: Female Genital Mutlation/-Cutting. In: Mirastschijski: Intimchirurgie, Springer 2019
  • von Fritschen U (Hrsg.) Female Genital Mutilation. Medizinische Beratung und Therapie genitalverstümmelter Mädchen und Frauen. de Gruyter 2019
  • Zinka, B et al.: Morphologische Befunde nach Verstümmelung des weiblichen Genitales Rechtsmedizin, 09.03.2018, pp 1–8
  • Walden RL et al. 2024: Labiaplasty in Minors: Medicalizing Mutilation? Arch. of Sex Behaviour Okt 2024 54(1):95-106, https://link.springer.com/article/10.1007/s10508-024-03021-1 – preview:

Operative Versorgung in Deutschland

Dr. Jasmine Abdulcadir:, Hôpitaux Universitaires Gèneve

  • Mutilations génitales féminines https://www.hug.ch/gynecologie/mutilations-genitales-feminines
  • Lehrvideo: Caring for Women with FGM:
  • Lehrvideo: Defibulation: a visual reference and learning tool:
  • Masterclass 2024
  • Ted 2018: Countering myth: , Transcript: https://www.ted.com/talks/jasmine_abdulcadir_countering_myths_about_fgm_c/transcript

Gesetze in Deutschland

Asyl und FGM

Rechts-Auslegungen, Kommentare

Links

Diskurse zu FGM, FGC, FGCS, MGM

  • Brussels Collaboration on Bodily Integrity 2019 – https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/31557092/
  • Duivenbode 2019 – https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30896348/
  • Earp Clinical, Ethical, and Legal Considerations Raised by Self-Reported Genital Mutilation Following Voluntary Cosmetic Labiaplasty. Arch . Sex Behaviour, Dez 2024, 54(1):399-415. Download free:
  • Shahvisi 2019 – https://www.academia.edu/35591618/The_law_and_ethics_of_female_genital_cutting
  • Walden RL et al. 2024: Labiaplasty in Minors: Medicalizing Mutilation? Arch. of Sex Behaviour 2024 54(1):95-106, https://link.springer.com/article/10.1007/s10508-024-03021-1 –
  • Mogis e.V. – https://mogis.info/

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Letzte Aktualisierung: 17.05.2025