Ethik in der Medizin
Inhalte
- Ärztliche Ethik
- Ethische, ärztliche Grundprinzipien
- Vorsorgeprinzip
- Umkehr des Vorsorgeprinzips
- Gute Ärzt:innen (solange es sie noch gibt)
- Wahrhaftigkeit in der Arzt-Patient-Beziehung
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Ärztliche Ethik

Gute Ärzt:innen hinterfragen eigene Erfahrungen und Messergebnisse. Sie sind interessiert an Wechselwirkungen, Beziehungen und Zusammenhängen. Sie kommunizieren, respektvoll, wertschätzend, wohlwollend, neugierig, und empathisch. Geleitet von Grundwerten halten sie Ausschau nach günstigen und schädlichen Einflüssen. Sie finden Wege, um die Chancen für geeignete Entwicklungen zu vermehren.
Ärzt:innen, die Lebendes betrachten, handeln nicht sofort. Sondern ruhig und abwägend. Sie wissen: Die Ursachen von Krisen und Konflikten sind verwoben.
Früher war Medizin Vermittlung (lat. Mediation) und Nachdenken (lat. Meditation)
Erste Ärzte waren (soweit bekannt männliche) Philosophen, die sich für Gesundheit interessierten. Ihre Aufgabe sahen sie darin, die Nachfrage nach Schamanismus, Pflanzenheilkunde und Religionsritualen auf das Nötigste zu senken.

Ein Körper sollte wie ein Staat so organisiert sein. Sodass angesichts des inneren, elastisch-stabil-gelösten Friedenszustandes äußere Feinde erfolglos bleiben müssten. Allerdings wurden ihre guten Ratschläge schlecht bezahlt.
Und so verkauften sich immer mehr von ihnen als Angestellte an Kräuter-Apotheken. Dort erklärten sie dann mit verschwurbelt-unverständlichen Experten-Theorien, warum die Apotheken-Produkte (z. B. gegen Impotenz, Sumpffieber oder Schlafstörungen) auch wirkten. (Unschuld 2013)
Heute bestimmen Labortests Diagnosen
Therapien folgen in Entscheidungsabläufen festgelegten Richtlinien zu Pharma-Produkt-Anwendungen. Und Aufklärung soll auf die Verlautbarung dessen begrenzt werden, was (behördlich festgelegt) getan werden muss.
„Gute“, „ethisch begründete“, „evidenzbasierte“, „patientenzentrierte“, „empathische“, „integrierte“, „zusammenhänge-bezogene“ mega-out.
„Die Idee eines engagierten Arztes, der dem Wohl seiner lokalen Gemeinschaft dient,
wird verschwinden: Ärzte werden Einnahmequellen für Unternehmen sein.“
John Garvey (engl. Allgmeinarzt), 19.04.2022, sinngemäß übersetzt
Ethische, ärztliche Grundprinzipien
Wesentliche Prinzipien guten ärztlichen Handelns sind
- Nicht schaden
- Drohenden Schaden abwenden
- Nachfrage nach weiteren Behandlungsleistungen senken
- Übertherapie entgegenwirken und Untertherapie aufzeigen
- Nicht täuschen
- Selbstlösungspotential fördern
Nicht schaden
Das Vorsorgeprinzip „Nicht schaden“ ist die älteste Grundlage ärztlichen Handelns. Es verlangt im Zweifel nicht zu handeln, sondern zu beobachten („abwartendes Offenhalten“) oder sehr kontrolliert und sorgsam vorzugehen. In der Realität des Gesundheitsmarktes wird das Vorsorgeprinzip umgekehrt: „Handeln, solange kein Schaden bewiesen und eine Vermutung eines Nutzens Kurzzeitbeobachtungen plausibel erscheint“. Erst im Nachhinein wird die Wirksamkeit von Maßnahmen in Langzeitbeobachtungen verifiziert, z. T. undokumentiert, unsystematisch und unverblindet. In der Zwischenzeit werden häufig Medikamente ohne Beweis eines Nutzens durch systematische, herstellerunabhängige Langzeitbeobachtungen verordnet.
Drohenden Schaden abwenden
Auch das Abwenden drohenden Schadens ist ein ärztliches Grundprinzip. Der Schutz vor iatrogenen und nosokomialen Schäden sollte nicht aufgrund kommerzieller Interessen missachtet werden. Insbesondere in den Entwicklungsländern sollten die bestehenden gesellschaftlichen Bedingungen niemals für Profit ausgenutzt werden. Es sollte verhindert werden, dass ein bestehender Schaden (Krankheitsausbruch) durch einen anderen (bspw. die Abhängigkeit von Firmen) ersetzt wird.
Nachfrage nach weiteren Behandlungsleistungen senken
Die Nachfrage nach weiteren Behandlungsleistungen zu senken bedeutet, Behandlungswirksamkeit, Effektivität und Effizienz in den Fokus der Behandlungsqualität zu stellen. Interventionen, die zu immer neuen Interventionen und Abhängigkeiten führen würden, sollten kritisch hinterfragt und abgelehnt werden.
Übertherapie entgegenwirken und Untertherapie aufzeigen

Übertherapie und Untertherapie sind im Gesundheitsmarkt eher die Regel als die Ausnahme. Es gehört zu den therapeutischen Aufgaben, Patientinnen und Patienten vor einer Medikalisierung ihrer Lebensprobleme zu schützen und andererseits z. B. bei Migrantinnen und Migranten oder im Zusammenhang mit Global Health Mangelversorgungen aufzuzeigen.
Nicht täuschen
Eine optimale Kommunikation zwischen Patientin/Patient und Behandlerin/Behandler gründet sich auf Einfühlungsvermögen, Offenheit, Wahrhaftigkeit, Transparenz, Vertrauen und auch Selbstreflexion. Bei einem großen Teil der Angebote des Gesundheitsmarktes werden Interessen der Anbieter verfolgt, die nicht genannt werden und in Irreführung und Erzeugung von Abhängigkeit münden, Patientinnen und Patienten werden bewusst und unbewusst über Wirkungszusammenhänge getäuscht. Sie davor zu bewahren, ist ein wichtiges ethisches Ziel.
Selbstlösungspotential fördern
Das Empowerment der Patientinnen und Patienten ist umso dringlicher, je stärker Marktinteressen das Gesundheitswesen bestimmen. Lernen, persönliche Entwicklung, Förderung sinnvollen Verhaltens und gesunder Verhältnisse sollten im Fokus stehen. Im Interesse der Patientinnen und Patienten ist es nötig, Strategien zu entwickeln, die aus Abhängigkeiten befreien, damit sie die eigene Gesundheitssituation selbst bestimmt beeinflussen können.
Heilsam handeln
Ärzt:innen können ihre Patient:innen begleiten.
Sie dabei unterstützen, ein sinnvoll erfülltes Leben zu gestalten:

- Aufmerksam, wach, freundlich, zugewandt.
- Ruhig, wertschätzend, respektvoll, empathisch.
- Interessiert am anderen, offen und neugierig zuhörend und interessiert nachfragend.
- Respektvoll tastend, fühlend
(d. h. keine Grenzüberschreitung ohne Einwilligung) - Sorgen und Gefühle wahrnehmend und spiegelnd.
- Fachwissen verständlich und bildhaft vermittelnd.
- Grenzen und Grauzonen der Kompetenz thematisierend.
- Vorschläge und Alternativen aufzeigend.
- Vereinbarungen vorschlagend, die sich bei verändertem Verlauf oder neuen Gesichtspunkten verändern können.
- Zahl der Möglichkeiten vermehrend.
- Aus Fehlern lernen.
Das Vorsorgeprinzip.
Die Vermarktung von Gesundheitsprodukten und Krankheitsdienstleistungen wächst krisenstabil. Dabei verlieren zwei ethische Prinzipien an Bedeutung:
- Das Vorsorgeprinzip und
- die Verpflichtung, nicht zu täuschen.
Das Vorsorgeprinzip besagt, dass vorausschauendes Nichthandeln „dann nötig (sei), wenn Sicherheitsrisiken in einem größeren Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden können“. „Oder wenn sich Interventionen über lange Zeiträume als nicht nachhaltig günstig auswirken“ (UBA 2015).
Die erste Formulierung dieses Prinzips geht auf den römischen Arzt Scribonius Largus (1. Jh. n. u. Z.) zurück, der sich dabei auf Hippokrates (um 400 v. u. Z.) berief:
- „Erstens: nicht schaden (primum non nocere).
- Zweitens: schützen (secundum cavere).
- Drittens: heilen (tertium sanare)“

Übertragen auf die Medizin: Man soll Patient:innen keinen weiteren Schaden zufügen. Also langsam und vorsichtig vorgehen oder (im Zweifel) Interventionen unterlassen.
Das vorsichtige Vorgehen hat sich im Wirtschaftsmarkt der Medizin als sperrig erwiesen.
Denn das Vorsorgeprinzip entwertet Heilungsversprechen. Es bremst die Dynamik des „Neuen Normal“: die Medikalisierung aller Lebensbereiche.
Die Zulassung neuer Medizinprodukte, chirurgischer Innovationen oder Dienstleistungen beschränkt sich meist auf drei Prüfungsphasen, denen dann in der Regel eine uneingeschränkte, flächendeckende Vermarktung folgt:
- Phase I: Test mit wenigen Probanden
- Phase II: Test mit wenigen Kranken
- Phase III: Test mit vielen Kranken
Herstellerunabhängige, langfristig und in die Zukunft orientierte Phase IV-Studien, die Anwendung und Nichtanwendung eines neuen Produktes über einen langen Zeitraum beobachten würden, finden meist nicht statt.
Technisch wäre es relativ einfach:
Personen einer Region, in der eine Neuerung vermarktet würde, könnten hinsichtlich ihrer allgemeinen Erkrankungswahrscheinlichkeiten verglichen werden, mit repräsentativen Personen einer anderen Region, in der keine Vermarktung stattfindet. (cmRCT-Studiendesign: Relton 2010, Verkopijen 2013) Erstmals gefordert wurde dieses Vorgehen 1978 von einer amerikanischen Regierungskommission, die eine Medizinkatastrophe analysierte:
„Wir glauben, dass es ein Fehler war, in Ermangelung einer offensichtlichen Gefahr alle Maßnahmen zu ergreifen. … Wenn Entscheidungen auf sehr begrenzten wissenschaftlichen Daten beruhen … ist eine umfassende Aktion ein Fehler … das Ministerium sollte Schlüsselpunkte festlegen, an denen das Programm neu bewertet werden sollte.“ (Neustadt 1978, BMJ 2005)
Der kommerzielle und politische Nachteil dieses Vorgehens bestünde darin, dass sich die Vermarktung neuer Produkte erheblich verzögern würde. Das Vorsorgeprinzip ist Gift für jede Blog-Buster-Dynamik. Ferner bestünde das Risiko, dass man ggf. feststellen würde, dass es behandelten Personen insgesamt (bezogen auf alle Krankheitsursachen) nicht unbedingt besser ginge.
Die Umkehr des Vorsorgeprinzips
Um die Vermarktung neuer Medizinprodukte, Techniken oder Dienstleistungen zu erleichtern, wird das Vorsorgeprinzip im „Neuen Normal“ des Marktes umgekehrt. Es lautet dann in etwa so:
Wenn
- ein Nutzen vermutet wird (im Rahmen einer akzeptierten Theorie), und
- es zurzeit keinen Beleg für einen Schaden gibt,
dann dürfe den Patient:innen eine möglicherweise vielversprechende Maßnahme nicht vorenthalten werden.
Die Zulassungspraxis im Rahmen der Umkehr des Vorbeugeprinzips orientiert sich an einem „wahrscheinlichen“ Nutzen, der durch Messung von Indikatoren belegt wird (Surrogat-Marker). Kurzfristige Nebenwirkungen werden erfasst, sofern sie publiziert wurden. Danach kann das Produkt breit vermarktet werden. Auf Langzeitbeobachtungen zu Morbidität und Mortalität bei Anwendung oder Nichtanwendung wird meist verzichtet.
Wer haftet, wenn es schiefgeht?
Bei der juristischen Beurteilung eines misslungenen Eingriffs wird zunächst geprüft, ob die Betroffenen vollumfänglich zu allen Risiken informiert wurden. Wenn die wesentlichen Risiken zum Zeitpunkt des Eingriffs unbekannt waren, gehört der Hinweis auf unbekanntes Unwissen (besonders hinsichtlich der Langzeitfolgen) zu einer Aufklärung dazu.
Es reicht für eine Aufklärung nicht aus, darauf hinzuweisen, dass mit Blick auf die Vergangenheit bisher noch nie über Schäden berichtet worden sei. Ungeahnte Probleme entstehen oft (vollkommen überraschend, unvorhergesehen, plötzlich) in der Zukunft. (Taleb 2017) Auf diese prinzipiell bestehende Unsicherheit muss in der Aufklärung verwiesen werden.
Erst wenn dann (auf der Basis einer soliden Wissensgrundlage) die Zustimmung zu einer Körperverletzung durch eine medizinische Intervention erteilt wurde, kann ein Eingriff sachgerecht durchgeführt werden.
In den anschließenden juristischen Auseinandersetzungen wird in der Regel argumentiert, die aufgetretenen Schäden hätten sich schicksalhaft ereignet. Man habe stets nach bestem Stand des Wissens gehandelt, und die Probleme nicht vorhersehen können.
Der scheinbare Ausweg aus dem ethischen Dilemma der Umkehrung des Vorsorgeprinzips ist nach gängiger Sicht die informierte Einwilligung (engl. informed consent).
Nur wenn Patient:innen nach ausführlicher Aufklärung über Nebenwirkungen und die Erfolgschancen einer medizinischen Maßnahme oder Therapie zustimmen, sind die Ärzt:innen ethisch legitimiert, sie durchzuführen. Das Prinzip der informierten Einwilligung setzt allerdings voraus, dass
- Patient:innen die erhaltenen Informationen verstehen und verarbeiten können. Das ist bei schweren Krankheitsereignissen meist nicht der Fall. Oft unterschreiben sie „blind“, weil sie auf Hilfe vertrauen. Anschließend (vor Gericht) können sie oft mit gutem Grund behaupten, nichts verstanden zu haben.
- optimal über den besten Stand evidenzbasierter Informationen aufgeklärt sind, und diese auch kommunikativ hochkompetent vermitteln können.
- Und Ärzt:innen und Produkthersteller die Patient:innen (aus kommerziellen oder paternalistischen Gründen) nicht täuschen, sondern das vermitteln, was sie für wahr halten.
Die Patientenaufklärung ist die wichtigste ärztliche Aufgabe, denn sie entscheidet darüber, ob eine Technik angewendet werden darf oder nicht. Aufklärung durch Hilfspersonal, Broschüren oder „Künstliche Intelligenz“ verstößt in Deutschland (noch) gegen geltendes Recht.
Durch ein Grundsatzurteil des BGH (vom 09.10.2025, III ZR 180/24) wurde die ärztliche Verpflichtung zur Aufklärung erheblich eingeschränkt. Weil Ärzt:innen bei der Covid-19-Impfung „hoheitlich“ handelten (d. h. weisungsgebunden im Auftrag des Staates), seien sie nicht zur Aufklärung verpflichtet gewesen und könnten folglich bei unterlassener Aufklärung nicht in Haftung genommen werden. Wofür wurden Ärzt:innen dann während der Epidemie mit hohen Stundenpauschalen bezahlt? Denn den Akt Piksens kann jede Hilfskraft ausführen. Und das, was zu tun ist, vermittelt die Künstliche Intelligenz (je nachdem, wer sie füttert). Wenn es also (nicht für die Risikoabwägung gegenüber dem Patienten), sondern nur für die Erzeugung eines vertrauenserweckenden Eindrucks war: Kann man nicht einfach freundlichen „Physician Assistants“ ein Stethoskop umhängen? Das ersparte Personalkosten.
Möglicherweise zielt die Neuregelung der ärztlichen Vorhaltepauschale (Schwab 18.10.2025) in diese Richtung. Denn die Allgemeinärzt:innen, denen Arzt-Patienten-Gespräche zur Abwägung von Nutzen und Risiken wichtig sind, werden in ihrer Existenz bedroht. Wenn aber nur Ärztinnen überleben können, die nur das tun, was ihnen staatlich oder kommerziell gefütterte Algorithmen vorgeben: Warum sie dann nicht ersetzen durch Apotheken oder medizinisches Hilfspersonal?
Ein Beispiel für die Umkehr des Vorsorgeprinzips: Mesh
Viele Frauen leiden an Beckenbodenschwäche und unwillkürlichem Harnverlust.
Seit 1995 schien man dieses Problem durch einen relativ kleinen Eingriff beseitigen zu können. Nach experimentellen Versuchen bei Tieren wurde allmählich in vielen Ländern unter der Harnröhre Kunstgewebe (engl. mesh) eingelegt. Damit wurde der (bei Bindegewebsschwäche abgesenkte) Winkel zwischen Harnröhre und Harnblase angehoben. Auf begleitende, systematische Langzeitstudien wurde verzichtet. Was zählte, waren kurzfristige Erfolge, die euphorische Marketingbotschaften zu rechtfertigen schienen.
Die TOT („transobturator tapes“) oder TVT („tension-free vaginal tape“) genannten Netze erwiesen sich als sehr erfolgreich. Sie waren nebenwirkungsärmer als die bisherigen chirurgischen Verfahren. Die Operationszeiten verkürzten sich deutlich. Und das Thematisieren unbequemer Verhaltensänderungen (wie Bewegung, Achtsamkeit, Ernährung, Gewichtsabnahme) verlor in der Beratung an Bedeutung. Die langfristigen Auswirkungen waren bei der Zulassung vollkommen unbekannt.
Die Gynäkolog:innen waren begeistert:
„Als Goldstandard hat sich seit etwa zwölf Jahren die TVT (Tension-free vaginal tape) durchgesetzt, die den früheren Standard … abgelöst hat. (Kölbl, PM DGGG 2014, am 23.08.2024 weiterhin bei der DGGG abrufbar).
Nach längerer Zeit wurde allerdings über Nebenwirkungen berichtet, die unsystematisch gemeldet wurden. Eigentlich hätte man vermuten können, dass ein Netz, das unterhalb der Klitoris verlegt wird und dort narbig einwächst, zu Dauerreizungen und Schmerz führen könnte. Überzeugt von einer einfachen, genialen Intervention unterschätzte man aber, wie so oft, das, was man nicht wusste.
Das Fiasko
Wegen des ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses hatte eine wissenschaftliche Überprüfung 2016 (aktualisiert 2024) Mesh bei Blaseninkontinenz bei Frauen nicht mehr als Regeleingriff empfohlen (Cochrane 2024)
Die Entfernung der Implantate erwies sich als schwierig und riskant. Schließlich häuften sich die Fälle der Patientinnen, deren Lebenssituation sich durch den Eingriff deutlich verschlechtert hatte (Keltie 2017). Schließlich mussten sich Jurist:innen mit dieser neuen Operationsmethode befassen. (Thompson 2019)
Aufgrund von zahlreichen Komplikationen wurde der Einsatz von Mesh in einigen Ländern vollständig verboten (z. B. in den USA), in anderen Ländern erheblich eingeschränkt (z. B. in Großbritannien).
In Deutschland wurde die Methode nicht verboten (AG der DGGG 2019, unverimed 2019). Sie wird bis 2024 noch von Operateuren beworben (Beispiel: operation.de).
Ob die Frauen dabei über alle möglichen Risiken aufgeklärt werden, ist mir nicht bekannt.
Kompensation in England (und in Deutschland?)
Im August 2024 erhielten 100 (oder vielleicht 140) Patientinnen Kompensationszahlungen von drei Mesh-Herstellern (BMJ 23.08.2024)
„10 000 Frauen (oder bis zu 40 000) wurden (in Großbritannien) durch Netzimplantate geschädigt, mit denen Inkontinenz und Beckenorgan-Vorfall behandelt werden. „Einige Frauen litten unter ständigen Schmerzen, konnten nicht mehr gehen, arbeiten oder Sex haben.“ (Zitat BBC, 19.08.2024). Bei den beglichenen Schadenssummen ginge es um Millionen Pfund.
Wurde aus den Mesh-Fehlern gelernt?
„Die Geschichte ist haarsträubend. Sie bietet Lehren für die gesamte medizinische Gemeinschaft, die Hersteller und die Regulierungsbehörden.“ Gornall, BMJ 2018
Werden deshalb jetzt massenhafte Vermarktungen eines innovativen Medizinproduktes von systematischen Langzeitbeobachtungen begleitet?
Bei der größten Pharmaprodukt-Testung der Menschheitsgeschichte (der mRNA-Technologie von 2020 bis 2022) fehlten systematische Post-Marketing-Studien. Daher sind die nicht spezifischen Auswirkungen dieses Experimentes nicht beschreibbar. Erfolgreich war das Vorhaben dennoch, denn das angesammelte Wissen zu den spezifischen Wirkungen scheint es zu rechtfertigen, in das ganz große Geschäft einzusteigen: die Impfungen gegen den Krebs. (Nature Oncology 2024).
Wahrhaftigkeit in der Arzt-Patient-Beziehung
Auch der ethische Grundsatz der Wahrhaftigkeit ist angesichts des Angebotes medizinischer Leistungen unbequem und bedroht. Denn „Wahrhaftig sein“ verlangt rückhaltlose Offenheit und Transparenz, insbesondere zu den eigenen Interessen und den Grenzen des eigenen Könnens. Und weiterhin natürlich auch: Empathie, Zeit und Kommunikationskompetenz.
Deshalb ist es viel einfacher, Patient:innen zu vermitteln, was (gegründet auf der „Expert:innenkompetenz“) für sie gut und notwendig sei. Und das gelte auch, wenn die Ärzt:innen von der Nutzlosigkeit einer Maßnahme überzeugt sind. Mediziner:innen erhöhen sich in diesem Fall zu Schäfern, denen abhängige, blinde Schafe hinterher trotten sollen (sog. Compliance = sich strikt an die Empfehlung halten).
Ist Placebo-Täuschung ethisch gerechtfertigt?
Ein Arbeitskreis der Bundesärztekammer hielt „die bewusste Anwendung von reinem Placebo oder sogenanntem Pseudo-Placebo in der therapeutischen Praxis außerhalb klinischer Studien“ für ethisch vertretbar (Jütte 2010). Das gelte auch unter bestimmten Voraussetzungen für „Pseudo-Placebo-Gaben“ (nebenwirkungsreiche, spezifische Wirkstoffe für die Auslösung nicht spezifischer Therapieziele) und „scheinchirurgische Eingriffe“. Placebo-Anwendungen seien erlaubt, wenn „keine geprüfte wirksame (Pharmako‑)Therapie vorhanden“ sei, „es sich um relativ geringe Beschwerden“ handele, „ein ausdrücklicher Wunsch des Patienten nach einer Behandlung“ vorliege, und „eine Aussicht auf Erfolg einer Placebo-Behandlung bei dieser Erkrankung“ bestehe.
Davon könnten Patient:innen messbar profitieren (Jütte 2014). 2019 wird ergänzt, dass sich „die internationale Placeboforschung .. in den vergangenen Jahren immer weiterentwickelt (habe). Dazu gehört auch der verblüffende Ansatz, die Patientinnen und Patienten voll darüber aufzuklären, dass sie ein Scheinmedikament oder eine Scheintherapie erhalten.“ (Jütte 2019)
Die „überraschende“ Erkenntnis des Placebo-Forschers ist, dass positive Erwartungen und Konditionierungen heilsam wirken können, besonders wenn sie zu körperlichem Lernen, führen. (Benedetti 2017)
„Placebo-Effekte“ sind aber, wie viele andere Maßnahmen, die Sicherheitsgefühle auslösen, eine Folge von Kommunikationsprozessen. Sie beruhen auf der Auslösung von Sicherheitsgefühlen und positiven Erwartungen. Beides wirkt sich immunmodulierend aus (Benedetti 2018), denn die psychologische Grundeinstellung der Betroffenen verändert sich: Panik, Stress und Angst nehmen ab, während Zuversicht, Vertrauen und Hoffnung zunehmen. Das hat eine Beruhigung der Immunfunktion zur Folge, die zu einem effektiveren Umgang mit den Krankheitserscheinungen und damit zu günstigen Entwicklungen führt. Der gleiche Autor fragt sich jetzt aber auch, ob die „Placeboforschung“ nicht „Pseudo-Science“ fördere. (Benedetti 2019) Natürlich ist das der Fall: Denn Placebologie und Medikalisierung sind lukrative Geschäftsfelder.
Mittlerweile ist auch unter „Placebo-Forschern“ bekannt, dass die Auslösung der Kommunikationseffekte, auch bei der Gabe von „reinen Placebos“, genauso gut ohne jede Irreführung der Anwender:innen funktioniert. Mit anderen Worten: Für eine wirksame Kommunikationsform, die Körperlernen auslöst, ist es nicht nötig, die Patient:innen wie bisher noch „hinters Licht“ zu führen. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen, denen die Interessen ihrer Patient:innen am Herzen liegen, müssen folglich heilsame Kommunikationsprozesse professionell wirksam gestalten. Täuschende Anwendungen von „Placebos“ oder gar „Pseudo-Placebo-Betrug“ (ob kommerziell oder paternalistisch motiviert) müssten als ethisch unhaltbar geächtet werden.
Das ist umso wichtiger, als Systemfunktionen und Systemeffekte in der naturwissenschaftlichen Medizin immer besser verstanden werden:
Etwa das hochkomplexe Zusammenwirken von intra- und extrazellulärem Mikrobiom, Darm, Immunzellen, Drüsen und Gehirn. Dieser Systemzusammenhang kann leicht gestört werden, und führt dann u. a. zu Krankheiten wie Reizdarm oder Fibromyalgie. Um diese Systemstörungen günstig zu beeinflussen, werden spezifische Interventionen diskutiert (Mogilevski 2019), nicht-spezifische Methoden, die Körperlernen trainieren. (Wang 2018) Bei beiden therapeutischen Ansätzen wäre eine umfassende, transparente Aufklärung nötig.
Täuschung und Betrug haben in einer „guten Medizin“ keinen Platz.
Mehr
Literatur
- Benedetti F (2018): How do placebos work? Eur J Psychotraumatol. 2018 Oct 25;9(Suppl 3):1533370. www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6211282/
- Benedetti F (2019): The Dangerous Side of Placebo Research: Is Hard Science Boosting Pseudoscience? Clin Pharmacology & therapeutics 21.08.2019, Epub before print
- Jütte R et al.(2014): Placebo: Wirkungen sind meßbar, DÄB 2014, 21: 802-804, www.aerzteblatt.de/14936
- Jütte R (2019): Selbst eingebildete Pillen können wirken Dtsch Arztebl 2019; 116(31-32): A-1426 / B-1181 / C-1165 h-ps://www.aerztebla-.de/archiv/209146/Placeboforschung-Selbst-eingebildete-Pillen-koennen-wirken
- Jütte R. et al. (2010): Placebo in der Medizin 22.12.2010, Deutscher Ärzte Verlag, . „Pseudo-Placebo“ s. Seite 182
- Mogilevski T et al (2019): Review article: the role of the autonomic nervous system in the pathogenesis and therapy of IBD, Alimentary Pharmacology and Therapeutics, accepted 01.07.2019, Epub before print
- Neustadt RE (2005): The Swine Flu affair, University Press of the Pacific. Comment: Jacoby MG: The Swine Flu Affair: Decision-Making on a Slippery Disease, BMJ 2005 Nov 26; 331(7527): 1276.
- Relton C (2010): Rethinking pragmatic randomised controlled trials: introducing the “cohort multiple randomised controlled trial” design, BMJ 2010; 340:c1066340
- Taleb NN et al.: The precautionary principle (with application to the genetic modification of organisms). Extreme Risk Initiative – NYU SoE, 2014, 1-15 – pdf-download
- Thompson 2019: .
- Umweltbundesamt (UBA), 2015 www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/vorsorgeprinzip
- Verkooijen HM: Cohort multiple randomized controlled trial: a solution for the evaluation of multiple interventions. Ned Tijdschr Geneeskd. 2013;157(17):A5762
- Wang C: Effect of tai chi versus aerobic exercise for fibromyalgia. BMJ 2018, 360:k85, Volltext: www.bmj.com/content/360/bmj.k851 – Link: Visual Abstract http://sandpit.bmj.com/site_images/2018/tai_chi_abs_v22.png